Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
  Sämtliche von Besa-Tec GmbH an den Kunden erbrachten Arbeiten, Leistungen und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und der ausdrücklichen Bestätigung durch Besa-Tec GmbH. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
 
2. Vertragsabschluss
  Alle Angebote von Besa-Tec GmbH in Prospekten, Preislisten etc. und alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und sind nicht verbindlich. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch Email erfolgte Bestätigung von Besa-Tec GmbH zustande. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass vom Kunden mitgeteilte Angaben unzutreffend sind, kann Besa-Tec GmbH jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
 
3. Technische Daten und Informationen
  Alle technischen Daten und Informationen von Besa-Tec GmbH im Internet, Dokumentationen, Preislisten etc. sind Richtwerte und keine zugesicherten oder garantierten Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.
 
4. Motorfahrzeugkontrolle / Schweizer Zulassung
  Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von Besa-Tec GmbH an Fahrzeug vorgenommen Änderungen gemäss gesetzlicher Grundlage, d.h. bis 20% Mehrleistung erlaubt, und müssen vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und vorgeführt werden. Leistungssteigerungen von mehr als 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in der Verantwortung des Kunden ausgeführt.
 
5. Preise
  Preise gelten brutto ab Besa-Tec GmbH zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten. Massgeblich sind die am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Preise. Besa-Tec GmbH behält sich Preisänderungen vor. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin mehr als 4 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.
 
6. Bezahlung
  Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind die Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Besa-Tec GmbH vom Kunden bei Erhalt bzw. Übernahme des Fahrzeugs / der Teile, in bar zu bezahlen (Fälligkeitstag). Warenversand erfolgt mit der Post per Nachnahme auf Kosten des Kunden. Besa-Tec GmbH hat das Recht, die ihr vom Kunden anvertrauten Sachen bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen gegen den Kunden als Sicherheit zurückzubehalten (Retentionsrecht). Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Besa-Tec GmbH. Bei verspäteter Zahlung werden ab Fälligkeitstag Verzugszinsen von 10% p.a. verrechnet. Wenn der Käufer die Annahme der Ware ablehnt, eine Ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger ist.
 
6.a. Eigentumsvorbehalt
  Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Besa-Tec GmbH. Solange von Besa-Tec GmbH ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum Nachteil von Besa-Tec GmbH, Veräusserungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungenoder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Besa-Tec GmbH unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf Besa-Tec GmbH zu übertragen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, kann Besa-Tec GmbH die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschliessen und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis mit freihändigem Verkauf bestmöglich verwertet werden. Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sache an den Verkäufer herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Käufer. Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist, ist das Besa-Tec GmbH unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung über den Verbleib der Ware zu machen.
 
7. Garantie
  Besa-Tec GmbH übernimmt eine Gewährleistung von 36 Monaten oder bis 80'000 Kilometer ab Auslieferung für die von Besa-Tec GmbH gelieferten Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Steuergerät, am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile die von Besa-Tec GmbH als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum von Besa-Tec GmbH
Die Garantie ist nicht auf weitere Personen übertragbar, Die Garantie gillt nur für den Käufer der bei uns den Kaufvertrag abgeschlossen hat.
 
8. Mängelrügen und Reklamationen
  Der Kunde muss alle Arbeiten, Leistungen und Lieferungen von Besa-Tec GmbH bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Festgestellte offensichtliche oder nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen in schriftlicher Form an Besa-Tec GmbH zu melden, andernfalls verwirkt jegliche Garantieleistung von Besa-Tec GmbH.
 
8.a. Qualität, Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben
  Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von Besa-Tec GmbH werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da Besa-Tec GmbH stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Masse und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von Besa-Tec GmbH nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für Besa-Tec GmbH keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, Besa-Tec GmbH über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei Fehlenden Unterlagen.
 
9. Haftung: Wegbedingung aller weiteren Ansprüche
  Alle vertraglichen und/oder ausservertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber Besa-Tec GmbH, welche über die in Ziff. 7. dargelegte Garantie hinausgehen, sind soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
 
10. Unsachgemässe Behandlung
  Ansprüche des Kunden gemäss Ziff. 7. erlöschen bei unsachgemässer Behandlung oder unsachgemässem Einbau der von Besa-Tec GmbH gelieferten Teile oder des Fahrzeugs durch den Kunden oder Dritte Besa-Tec GmbH weist darauf hin, dass nicht sachgerecht durchgeführte Leistungsmessungen zum Erlöschen der Garantieansprüche und zu Schäden am Fahrzeug und an Teilen führen können, insbesondere bei Turbomotoren. Deshalb werden Leistungsmessungen, nur anerkannt, wenn sie vorgängig mit Besa-Tec GmbH abgesprochen wurden.
 
11. Beeinträchtigung der Händlergarantie
  Besa-Tec GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die von ihr angebotenen Arbeiten, Leistungen und Lieferungen zu einer Beeinträchtigung oder zum Erlöschen von Garantieansprüchen des Kunden gegenüber dem Fahrzeughersteller und/oder -verkäufer führen können. Besa-Tec GmbH lehnt dafür jede Verantwortung und Haftung ab.
 
12. Lieferverzug
  Die von Besa-Tec GmbH mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich, es sein denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Besa-Tec GmbH kommt mit der Fertigstellung oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn sie die Verzögerung zu vertreten haben. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes Unvermögen von Besa-Tec GmbH oder deren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.
 
13. Erfüllungsort
  Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens in Zürich. Alle Sendungen und allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald Waren das Lager/die Werkstatt von Besa-Tec GmbH verlassen haben.
 
14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
  Gerichtsstand für Besa-Tec GmbH und den Kunden ist Zürich. Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.